Webinar
Aus Ihrer Sicht gedacht und konzipiert
Sie kennen das zur Genüge: Eine neue Vorschrift definiert Ansprüche an Sie und Sie fragen sich, was das soll und was jetzt zu tun und zu lassen ist. Auch bei der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das nicht anders.
Wir haben eine gute Nachricht für Sie
Wir haben gemeinsam mit einem Fachanwalt und Cyber-Spezialisten ein Konzept und Sevice-Leistungen entwickelt, in denen wir den Spieß umgedreht haben. Wir helfen Ihnen dabei Risiken und Handlungsbedarf zu erkennen, indem wir nicht über Paragraphen sondern über Ihr Unternehmen bzw. Ihre Praxis reden. Was kommt bei Ihnen alles vor und was muss dabei beachtet werden. Ganz einfach!
Der Verantwortung gerecht werden
Ohne Detektiv, Jurist oder IT-Experte werden zu müssen!
Fast wie eine Übersetzung aus einer fremden Sprache und dazu genauer und passender als alles, was Sie bisher gesehen haben.
In unserem Webinar zeigen wir es Ihnen auf …
in nur 20 Minuten.
FAQ
Wie beantworten Sie diese Fragen?
Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Eher nicht. Nach allgemeiner Auffassung wird diese nur von Unternehmen erwartet, die in sehr großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten und/oder deren umfangreiche Verarbeitungen zu einem hohen Risiko für die Rechte der Betroffenen führen. (Informieren Sie sich im Zweifel bei einer fachkundigen Stelle)
Kann ich die Verantwortung für die Einhaltung aller Datenschutzanforderungen an einen Datenschutzbeauftragten delegieren?
Nein, verantwortlich bleiben stets die Inhaber/innen oder Geschäftsführer/innen eines Unternehmens oder einer Praxis. Die Verantwortung kann in keiner Weise delegiert werden.
Kann ich die Verantwortung für die technischen Details des technischen Datenschutz (TOMs) an meinen IT-Dienstleister übertragen?
Nein, auch die Verantwortung dafür, dass Ihre IT nach dem Stand der Technik mit bestmöglichen marktfähigen Techniken abgesichert ist, können Sie nicht übertragen.
Die Einordnung ist zudem dynamisch zu verstehen. Nach unten grenzt sich der Stand der Technik von den „anerkannten Regeln der Technik“ (z.B. DIN-Normen), nach oben vom „Stand von Wissenschaft und Technik“ (neueste technische und wissenschaftliche Erkenntnisse) …
Verfügen Sie über eine Cyber-Versicherung?
Das ist anzuraten. Wissen Sie, dass Sie durch eine Cyber-Versicherung Zugang zu einer forensischen Hotline haben? Diese können Sie bei geringstem Verdacht anrufen und bei Fehlalarm entstehen keine Kosten.
Brauche ich eine spezielle Datenschutzerklärung für Bewerber?
Ja, schließlich erhalten Sie in Ihrem Bewerbungsverfahren personenbezogene, mitunter besondere personenbezogene Daten der Bewerber. Sie sollten in der speziellen Datenschutzerklärung über den genauen Bewerbungsvorgang unterrichten. Dazu ist es sinnvoll, für Bewerber eigene spezielle Datenschutzerklärungen vorzuhalten.
Verfügen Sie über einen Notfall-Plan für den Verdachtsfall (verdächtigen E-Mail-Anhang geöffnet bis offensichtlicher Cyber-Angriff)?
Diese Frage sollten Sie unbedingt mit ja beantworten können! Denn ein solcher Plan erspart unnötige Zeitverluste. Verdachtsfälle und erst recht Verletzungen sind innerhalb von 72 Stunden der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde zu melden.
Sind alle Inhaber und Mitarbeiter/innen bzgl. des Öffnens von E-Mail-Anlagen streng unterwiesen?
Diese Frage sollten Sie unbedingt mit ja beantworten können!
Womit wird mehr Geld verdient: Mit Cyber-Kriminalität oder mit Drogen.
Laut Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), mit organisierter Kriminalität im Bereich Cyber-Crime!
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