Interview-basierte Audits

Wir möchten Sie und Ihre Praxis dabei unterstützen, die Ansprüche aus der DS-GVO sicher zu erkennen und erfolgreich in Ihrer Praxis umzusetzen. 

Lücken und Risiken erkennen …

Allein einzuschätzen, wo in Bezug zur DS-GVO und zu Cyber-Risiken noch Handlungsbedarf besteht, ist eine schwierige Aufgabe.

Wenn Sie über eine fortgebildete und erfahrene Datenschutz-Fachkraft verfügen, ist es etwas einfacher.

Beim technischen Datenschutz (TOMs) sind Sie – um auf der sicheren Seite zu stehen – in jedem Fall auf externe Hilfe durch Fachleute angewiesen.

Manche übertreiben es auch …

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die DS-GVO in vielen Fällen zu streng ausgelegt wird und z.B. die Pflicht zur Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten oder zur Datenschutz-Folgenabschätzung gar nicht besteht.

 

Lassen wir doch die Kirche im Dorf!

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Sichere Grundlagen

Auf Basis von speziellen in Kooperation mit verschiedenen Experten entwickelter Fragebögen schaffen wir Transparenz.

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Interview-basierte Audits

Mit telefonischen Audits klären wir gemeinsam mit Ihnen ob bzgl. der DS-GVO und Ihrer Cyber-Sicherheit Handlungsbedarf besteht.

Sicher und Sinnvoll

Wir helfen Ihnen die Anforderungen der DS-GVO in einem zwingend sinnvollen Rahmen zu erfüllen und beziehen dabei den technischen Schutz mit ein.

Ihre Verantwortung

Sie sind als Praxis-Inhaber/in allein verantwortlich. Wir helfen Ihnen gezielt dabei, dass Sie dieser Verantwortung gerecht werden können.

Wartung & Service

Datenschutzerklärungen, Impressum, Cookie-Einwilligungen müssen aufgrund neuer Urteile (u.a. EuGH) immer wieder angepasst werden.

Hotline & Info-Service

Mit gezielten Benachrichtigungen und einer speziellen Hotline zur DS-GVO und Cyber-Sicherheit unterstützen wir Sie dabei Ihr Schutz-Niveau zu sichern.

Cyber-Sicherheit
nur mit spezialisierten Fachkräften

Sie sind als Praxis-Inhaber/in verpflichtet sicherzustellen, dass alle aktuellen Sicherheitsstandards im Bereich IT sowie technisch-organisatorische Maßnahmen eingehalten werden. Sie dürfen sich dabei nicht „einfach so“ auf Ihren Dienstleister verlassen. Vielmehr müssen Sie in einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) die Einhaltung der DS-GVO explizit regeln und, am besten mit einem Anhang zu den Obliegenheiten des Dienstleiters, detailliert Vorgaben aussprechen.

Ihr Mehrwert

1

Handlungsbedarf erkennen

Finden Sie mit unserer Hilfe heraus, an welchen Stellen Sie riskante Lücken schließen müssen.

2

Rationeller Weg

Ersparen Sie sich Zeit und Stress. Nutzen Sie unsere gemeinsam mit Experten entwickelte Lösung.

3

Sicherheit auf hohem Niveau

Bleiben Sie auch zukünftig auf der sicheren Seite. Insbesondere auch bzgl. Ihrer Cyber-Sicherheit. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:




    Adresse

    Marienthaler Str. 17
    24340 Eckernförde

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