Bild Frau zeigt Muskeln

Mit der organisierten Kriminalität im Bereich Cyber-Crime wird mehr Geld verdient als mit Drogen.

Arne Schönbohm
Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 

Nun können Sie sagen, dass eine Praxis wie die Ihre zu uninteressant für einen Cyber-Angriff sei. Es mag stimmen, dass die Wahrscheinlichkeit eher geringer ist. Allerdings geht es nicht nur um die Risikoabschätzung eines Cyber-Angriffs auf Ihre Daten, es geht um Ihre Pflicht sich davor zu schützen.

Bedrohungen sind vielfältiger Natur …

Grafik Bedrohungen Cyber-Sicherheit

Ihre Patienten-Daten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt und werden vom Gesetzgeber als besonders schützenswert eingestuft. Geraten die Daten in falsche Hände, sind Sie gesetzlich verpflichtet, das zu melden. Es drohen Bußgelder und auch das Vertrauen Ihrer Patienten könnte Schaden erleiden. Jetzt sollen keine Schreckgespenster entstehen, doch Sie sollten sich zu Ihrem eigenen Schutz Gedanken über die Datensicherheit machen.

Die DS-GVO verpflichtet Sie zu technisch-organisatorischen Maßnahmen für Datenschutz und für das Minimieren von Cyber-Risiken. Im Kern geht es um grundlegende Sicherheitsstandards im IT-Bereich wie Router, Firewall, LAN, WLAN, Server, Workstation, sichere Passwörter, E-Mail-Accounts oder die Abwehr von Schadsoftware.

Es gibt eine überschaubare Anzahl von Maßnahmen und Verhaltensregeln, die es den Hackern erschweren Sie zu schädigen. Gleichzeitig ist es aber für IT-Laien eine mehr als anspruchsvolle Aufgabe zu erkennen, in welchen Bereichen Risiken lauern und somit dringender Handlungsbedarf besteht.

Wolfgang Koll, geschäftsführender Gesellschafter N3MO

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Bild Frau nimmt am Webinar N3MO teil

Wir haben uns gemeinsam mit Spezialisten aus den Bereichen IT-Sicherheit und Cyber-Kriminalität sowie unserem Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT) systematisch mit allen Anforderungen aus der DS-GVO beschäftigt. Wir möchten Sie und Ihre Praxis dabei unterstützen, Defizite in der Umsetzung und Risiken zu erkennen und den Handlungsbedarf genau zu definieren.

Heike Ohorn aus dem Berater-Team N3MO DS-GVO Consulting 

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